Das Ding mit der Lichthupe

Gesetzgebung auf Österreichisch:

Das Einsetzen der Lichthupe ist weder verboten, noch erlaubt. Soweit, so gut. Will ich einen anderen Verkehrsteilnehmer etwa auf eine Missachtung von Verkehrsregeln aufmerksam machen, etwa wegen zu schnellem fahren (was jeder zweite sowieso macht, da schon fast überall 30er-Zonen sind), dann darf ich das. Mache ich das aber wenn ich vor einer Radarfalle warnen will, dann ist es strafbar.

Exekutiert wird dieses Gesetz auf die allgemein bekannte und typisch österreichische Art und Weise. Nämlich unterschiedlich. Einige Bezirkshauptmannschaften strafen überhaupt nicht, andere verhängen eine Geldstrafe von 36 bis 726 Euro. So etwas nennt man dann Konzept.

Zwei Fragen die ich mir jedoch stelle sind: “Kann die Polizei hellsehen und wissen warum ich meine Lichthupe eingesetzt habe” und “Warum ist es ein Vergehen, wenn ich einen zu schnell daherkommenden Lenker mit diesem Signal auf sein “Vergehen” aufmerksam mache (was ja erlaubt ist) und ihn damit zufällig automatisch gleich auch vor einer Radarfalle warne?” Was natürlich niemals meine Absicht war. So ein Schmarrn!

vanilleblau tagged this post with: , , Read 1472 articles by
3 Statements Dein Statement
  1. Ich setze meine Lichthupe immer aus Versehen ein. Immer! Kann ja wirklich mal vorkommen…

  2. Judy sagt:

    Ich hab auch immer solche Zuckungen in der linken Hand. Komisch eigentlich…

    *ROFLMAO*

  3. vanilleblau sagt:

    @MiH: Sie sagen es. Man wird sich ja wohl noch verdrüken dürfen :)

    @Judy: Du auch? LOL

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