Einer der gravierendsten Unterschiede zwischen deutscher und österreichischer Rechtsprechung ist jener, dass man in Deutschland zuerst checkt ob das was man machen WILL rechtens und mit der Verfassung vereinbar ist und es DANN macht oder lässt. In Österreich muss etwas, von dem man NICHT weiss ob es rechtens und verfassungskonform ist, zuerst vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden (trotz allergrösster Bedenken hunderter Experten und Warnhinweisen selbiger) und erst DANN, wenn alles fixiert und in ein Gesetz übergegangen ist, kann man beim Verfassungsgericht auf Einstellung, Abschaffung, etc. klagen. Auf diese geniale Weise kann man nämlich solch lästige Verfahren jahrelang verschleppen und sich (in Österreich) sicher sein, dass die Sache irgendwann im Sand verläuft.
Konkret geht es dabei um den leidigen ESM-Schutzschirm von 800 Milliarden Euro, von dem Tante Angela gerade 190 davon den Deutschen umhängen will. Ist ja nur bedrucktes Papier was hier verbrannt wird. Doch damit ist jetzt erstmal nichts, weil eben, siehe Einleitung, das erst geprüft werden muss und jetzt auch wird. Vom deutschen Verfassungsgericht. Und erst DANACH kann sich die jeweils betroffene Seite die goldene Kugel geben. In Österreich, wir dürfen immerhin auch 19 Millliarden auf den Bankenfriedhof tragen, wird zuerst vom Bundespräsidenten unterzeichnet (der keine Ahnung davon hat was er eigentlich unterzeichnet, sich aber dafür extra viel Zeit nimmt um alles genau zu lesen) und DANN, wenn er den Beitritt in den Verein der lustigen Totengräber unterzeichnet hat, darf man gegen diesen Entschluss klagen.
Das ist so als würde ich mehrmals offiziell drohen jemanden zu erschiessen und man schickt mich wieder heim und sagt mir, dass ich anrufen soll wenn ich denn endlich ‘zugeschlagen’ habe. Man kommt mich dann abholen um mich zu verhaften, damit so etwas nicht mehr passiert. Ach ja noch etwas. Wer heute 1000 Euro auf ein Sparbuch legt, bekommt morgen nur mehr 920 ausbezahlt. Das hat doch endlich mal Substanz, oder?